🔍 Kurzer Überblick – die rechtlichen Unterschiede
Teiletypgenehmigung (z. B. ABE/ECE):
der Königsweg zur Legalität – keine zusätzlichen Kosten nach dem Einbau!
Behördlich erteilte Genehmigung: Das Bauteil darf innerhalb des festgelegten Verwendungsbereichs ohne weitere Eintragung unmittelbar verwendet werden.

Teilegutachten:
nur befristet nutzbar – nach dem Einbau regelmäßig hohe Zusatzkosten für die Eintragung!
Technisches Gutachten als Grundlage für Abnahme und Eintragung – nur bis Juni 2028 anwendbar; danach sind in diesen Fällen nur noch Einzelabnahmen möglich (vergleichbar mit Materialgutachten).

Materialgutachten:
wichtige Grundlage – nur per Einzelabnahme nutzbar, mit erhöhtem Kostenaufwand!
Nachweis der Werkstoff- und Festigkeitseigenschaften – keine Straßenzulassung, dient in der Regel ausschließlich als Basis für eine Einzelabnahme.

MAX CARBON setzt seit 2025 eigenständig konsequent auf Teiletypgenehmigungen (TTG) für Fahrzeugteile.
Fahrzeug für Fahrzeug beantragen wir TTG für unsere Kunden.
Für bestehende Anwendungen ohne Teiletypgenehmigung schaffen wir fahrzeugtypspezifisch mittels Materialgutachten nach § 21 StVZO die Grundlage für eine rechtssichere Eintragung.
Quelle: